Dienstleistungen

Wir stehen für klare Kommunikation, fundierte Fachkenntnisse und praxisnahe Lösungen – in der Beratung, vor Behörden und Gerichten sowie in der Lehre.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern – wir sind gerne für Sie da!


Familienrecht

Wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam in allen familienrechtlichen Angelegenheiten – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Eherecht

Bei Fragen rund um Ehe, Trennung und Scheidung stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Weitblick zur Seite:

  • Beurteilung und Klärung der Vermögensverhältnisse
  • Unterhaltsberechnungen für Ehegatten
  • Beratung und Vertretung bei Getrenntleben, Ehetrennung und Ehescheidung
  • Unterstützung bei einvernehmlichen Lösungen sowie konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht
Kindesrecht

Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
  • Regelung der elterlichen Sorge und Obhut
  • Festlegung von Betreuungs- und Besuchsrechten
  • Feststellung des Kindesverhältnisses, Kindesanerkennung, Anfechtung der Vaterschaft
Konkubinat

Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Rechtlicher Einordnung und Gestaltung des Konkubinats
  • Regelung von Vermögensfragen und finanziellen Ansprüchen
  • Beratung bei Trennung und Auflösung des Konkubinats
  • Vorsorgliche Vereinbarungen zur Vermeidung späterer Konflikte
Namensführung

Die Namensführung beginnt bei der Geburt und kann im Laufe des Lebens Änderungen erfahren. Wir beraten und vertreten Sie kompetent insbesondere in folgenden Anliegen:

  • Fragen zur Namensführung – zum Beispiel welchen Vornamen darf ich meinem Kind geben?
  • Namenserklärung – zum Beispiel nach der Scheidung
  • Gesuch um Namensänderung – Sie sind mit Ihrem Namen oder Vornamen unzufrieden und möchten diesen gerne ändern. Wir beraten Sie dazu kompetent hinsichtlich der Möglichkeiten eines Gesuches um Namensänderung und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden.
  • Internationale Fragen rund um die Namensführung. Sie fragen sich, nach welchem Recht Sie den Namen Ihrer Kinder bestimmen dürfen oder weshalb Sie beispielsweise bei mehreren Nationalitäten unterschiedliche Namen tragen. Auch bei Fragen zur Schreibweise Ihres Namens unterstützen wir Sie mit grossem Fachwissen.
Leihmutterschaft, Adoption & Herkunftssuche

In der heutigen Zeit stellen sich viele Fragen rund um die Leihmutterschaft, um die Adoption sowie die Suche nach der eigenen Herkunft. Wir blicken auf ein langjähriges Spezialfachwissen in diesen Bereichen zurück und beraten Sie schweizweit und international insbesondere in folgenden Anliegen:

  • Leihmutterschaft – Sie haben sich Ihren Kinderwunsch mittels einer Leihmutter im Ausland erfüllt und fragen sich nun, welche rechtlichen Folgen in der Schweiz damit verbunden sind und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Begründung eines Kindesverhältnisses – sei es in der Schweiz oder im Ausland, begleiten Sie im Behördenkontakt zwecks Einreise des Kindes in die Schweiz und helfen Ihnen bei der Einreichung eines Gesuches um Stiefkindadoption etc.
  • Adoption – Sie leben in einer Patchworkfamilie und würden gerne das Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin adoptieren. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen einer Adoption und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen für das Adoptionsgesuch. Wir erstellen Ihnen das begründete Gesuch um Adoption und reichen es bei den zuständigen Behörden ein.
  • Herkunftssuche und Anspruch auf Kenntnis der Abstammung – Sie haben vor vielen Jahren ein Kind zur Adoption freigegeben und sind auf der Suche nach Ihrem Kind, oder Sie wurden selbst adoptiert und sind auf der Suche nach Ihren leiblichen Eltern und allfälligen Geschwistern.Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach Ihrer Herkunft und Ihren Wurzeln oder nach Ihren zur Adoption freigegebenen Kindern.

Verwaltungsrecht & Rechtsetzung

Wir beraten und unterstützen Behörden und öffentliche Institutionen kompetent und praxisnah.

Verwaltungsrecht
  • Rechtliche Unterstützung im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • Beratung in verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Erarbeitung pragmatischer und rechtssicherer Lösungen
Rechtsetzung
  • Beratung und Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Erlassen, Verordnungen und Reglementen
  • Juristische Prüfung und Optimierung von Gesetzestexten
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen im Gesetzgebungsprozess

Referate & Lehrtätigkeit

Neben unserer anwaltlichen Tätigkeit engagieren wir uns in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Wissensvermittlung.

Referate & Lehrtätigkeit
  • Referate und Fachvorträge zu Themen aus dem Familien-, Kindes- und Verwaltungsrecht
  • Mitwirkung an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Lehrtätigkeit an Fachhochschulen und Universitäten
  • Praxisnahe Vermittlung rechtlicher Inhalte für Fachpersonen, Private und Institutionen

Honorar

Das Anwaltshonorar richtet sich nach der Parteikostenverordnung des Kantons Bern sowie nach der individuellen Honorarvereinbarung zwischen Anwältin bzw. Anwalt und Klientschaft.

Informationen

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz für anwaltliche Tätigkeit und Mediation beträgt grundsätzlich CHF 280.– zuzüglich Mehrwertsteuer und allfälliger Auslagen.

Die Advokatur behält sich vor, zu Beginn oder im Verlauf des Mandats einen dem Stand der Arbeiten entsprechenden Kostenvorschuss zu verlangen, wie dies gesetzlich vorgesehen und üblich ist. Diese Praxis dient der transparenten Information über den anwaltlichen Aufwand und der Vermeidung unerwartet hoher Honorarforderungen bei Mandatsabschluss.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann in besonderen Fällen die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege geprüft und gegebenenfalls beantragt werden.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir Sie, vorab mit dieser Rücksprache zu nehmen und abzuklären, ob die entstehenden Kosten gedeckt sind und ob Sie von der freien Anwaltswahl Gebrauch machen können. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Abklärungen.

Gerne informieren wir Sie persönlich und transparent über die zu erwartenden Kosten.